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Chargenklasse anlegen

Um Chargenklassen anzulegen, rufen Sie die Transaktion CL02, Klassenverwaltung, auf. Sie finden die Transaktion im Menübaum an folgender Stelle (Bild 1):

Bild 1

Geben Sie einen Klassennamen im Feld Klasse, hier als Beispiel Chargenklasse, ein und wählen die Klassenart 023 aus (Bild 2):

Bild 2

Nach dem Drücken der Anlegen-Schaltfläche (rotes Kästchen, Bild 2) wird Ihnen folgende Sicht (Bild 3) zur weiteren Pflege angeboten:

Zur Anwendungssicht

Bild 3

Geben Sie hier auf der Grunddatensicht einen weiteren beschreibenden Text im Feld Bezeichnung ein und wählen einen dem Pflegezustand entsprechenden Status (In Anlage, Freigegeben, Gesperrt) aus.

Über das Feld Gruppe können Klassen zur Erleichterung der Suche gruppiert werden. Hierzu ist allerdings als Vorarbeit customizing im Klassensystem zu leisten.

Über die Anwendungssicht kann die Merkmalspflege erleichtert oder gar, wenn das entsprechende Berechtigungobjekt geprüft wird, erlaubt werden. Die Anwendungssichten, die Sie in diesem Feld einstellen, stehen Ihnen dann zur Zuordnung auf der Merkmalsebene zur Verfügung.

Im Bereich Berechtigung können Sie die Berechtigung zur Klassenpflege steuern (prüfen der Berechtigungsobjekte….).

Im Bereich der Schlagwörter (Bild 4) können Sie, wie der Name schon sagt, Schlagwörter pflegen, die die Verwaltung (Suche) erheblich erleichtern können:

Bild 4

Im Bereich der Merkmale (Bild 5) werden die Merkmale zur Klassifizierung eingetragen:

Bild 5

Die Merkmale müssen natürlich vorher über die Merkmalsverwaltung, CT04, angelegt worden sein.

In der obigen Grafik (Bild 5) sehen Sie auch die Anwendungssichten (Anwendung…). Hier können Sie nun die entsprechende Anwendungssicht aus dem Bereich der Basisdaten zuordnen (Bild 6):

Bild 6

Wenn Ihre Pflegeschritte abgeschlossen sind, speichern Sie Ihre Eingaben. Denken Sie aber an den Status!

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Die in dieser Domäne dargestellten Grafiken, Bildschirmabzüge oder verwendete Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. können auch ohne besondere Kennzeichnung Marken sein und als solche den gesetzlichen Bestimmungen unterliegen.
 

Version vom 05.01.2009

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